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DGUV Prüfung
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Kettenzüge Prüfung

Kettenzüge sind Hebezeuge, die Stahlketten als Tragmittel einsetzen. Kettenzüge bieten gegenüber Seilzügen viele Vorteile. Sie sind in der Regel kostengünstiger und es niemals eine Hakenwanderung ein.

Kettenzüge können elektrisch, hydraulisch oder manuell betrieben werden.

FTG prüft Kettenzüge nach DGUV und BetrSichV. Dabei kommen die DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 53, DGUV Vorschrift 54 und die DGUV Regel 100-500 (alt: BGR 500) in Betracht.


Kettenzüge – Typen

Im Rahmen unseres Prüfservices kommen wir hauptsächlich mit 2 Typen von mechanischen Kettenzügen in Berührung.

Prüfung Handkettenzüge / Prüfung Stirnradkettenzüge

Handkettenzüge und Stirnradkettenzüge sind ähnlich aufgebaut. Bei Stirnradkettenzüge erfolgt die Kraftübertragung über Stirnräder. Die Prüfung umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung. FTG geht bei der Prüfung wie folgt vor:

Handkettenzüge
DGUV Prüfung 2021

Handkettenzüge
DGUV Prüfung 2020

Stirnradkettenzüge
DGUV Prüfung von Stirnradkettenzügen


Professionelle Prüfung im Prüfstand

Sollten Mängel an Ihren Betriebsmitteln festgestellt werden, können die Hebezeuge ggf. repariert werden. Oft reicht eine gründliche Reinigung und Wartung der Bauteile aus, um das defekte Betriebsmittel wieder ohne Mängel einsetzen zu können. In einigen Fällen müssen Bauteile ausgetauscht werden. Mängel an Kettenzügen können im Prüfstand detaillierter unter perfekten Bedingungen analysiert werden.


Prüfstand-Kettenzüge


Prüfstand-Kettenzüge


Prüfung von Zurrketten

Weitere Betriebsmittel, wie z.B. Zurrketten sind ebenfalls prüfpflichtig.
Zurrketten werden nach DIN EN 12195-4, sowie DGUV Regel 100-500 geprüft.
Folgend sehen Sie einige Bilder von Zurrketten.


Prüfung von Zurrketten


Prüfung von Zurrketten