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DGUV Prüfung
Ihre Sicherheit ist unser Ziel !


Torprüfung UVV ASR A1.7

Wir bieten ,



Was ist pflicht ?

„Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.“
(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2 (1))

Durchführung der Prüfung:
„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.“
(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2 (2))

Brandschutztüren und -Tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).
(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2 (3))

Bestandschutz

Es gilt keinerlei Bestandschutz für Tore & Türen !
Alle Kraftbetätigten Tore & Türen müssen daher immer auf dem neusten Stand der Technik sein.


Immer auf dem neusten Stand der Technik !

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KMG-2000-G Erfüllt alle Anforderungen nach ASR A1.7 DIN 18650 und EN 12445 zur Schließkraftmessung an :

Rolltore, Sektionaltore, Hubtore, Hubtore, Schnelllauftore, Spiraltore, Werkstore, Automatiktüren, Hofschiebetore, Tiefgaragentore & Falttore

Messpunkte für den Test nach ASR A1.7.

Falls vom Hersteller nicht bereits vorgegeben


Bewertung der Messergebnisse